Herzlich Willkommen!
Hoşgeldiniz!

 

In meiner logopädischen Praxis behandle ich Patient*innen aller Störungsbilder auf deutscher und türkischer Sprache.

 

Es ist meine Leidenschaft mit Menschen auf Augenhöhe zu arbeiten und sie humorvoll durch die Therapien zu begleiten. 

 

Seit Februar 2023 unterstützt mich Frau Özge Öztaş als Logopädin als Teilzeitkraft und bietet ebenfalls Therapien auf türkischer Sprache an.

 

Seit Dezember 2023 werden wir von Frau Melanie Schweins als Logopädin als Vollzeitkraft entlastet.

 

Zusätzlich bestärkt uns seit Dezember 2023 Frau Zeynep Ateş als Logopädin als Minijobkraft und bietet ebenfalls Therapien auf türkischer Sprache an.

 

Seit Januar 2024 werden wir von unserer Bürokraft Frau Hilal Karakuş in organisatorischen Tätigkeiten als Teilzeitkraft entlastet.

 

Außerdem unterstützt uns seit Februar 2024 zusätzlich Frau Yasemin Ayyildiz als Logopädin als Teilzeitkraft und bietet auch Therapien auf türkischer Sprache an.

 

Wir freuen uns, Sie in meiner Praxis bald persönlich begrüßen zu dürfen. 

 

 

STELLENANGEBOT:

Wir suchen nach weiterer Unterstützung. Gerne bewerben! 

Link:  Logopäd*in in Voll- oder Teilzeit gesucht (m/w/d) - Therapeutenonline

Logopädie - Dil ve Konuşma terapisi

Behandlung von:

  • Sprachstörungen
  • Sprechstörungen
  • Stimmstörungen
  • Schluckstörungen
  • Störungen der Schriftsprache
  • Verspätetem Sprechbeginn
  • Auditiven Wahrnehmungsstörungen

Terapi ceşitleri:

  • Dil bozukluklari
  • Konuşma bozukluklari
  • Ses bozukluklari
  • Yutkunma bozukluklari
  • Okuma-Yazma sorunu
  • Gecikmiş dil ve konuşma
  • Işitme sorunlarina bagli dil ve konuşma bozukluklari

Wer kann Logopädie verordnen?

  • Kinder- und Jugendärzte
  • Hausärzte/ Allgemeinmediziner
  • Neurologen
  • Hals-/Nasen-/ Ohrenärzte
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater

Informationen für gesetzlich versicherte Patient*innen:

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum Ende des 17. Lebensjahres, reicht eine Verordnung (Muster 13) vom behandelnden Arzt aus.

Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr wird eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. 

Bei Patient*innen die ein Befreiungsausweis besitzen, entfällt die Zuzahlung!

 

 

Informationen für Privatpatient*innen:

Der Vertrag über eine logopädische Behandlung ist ein Dienstvertrag. Da eine gesetzliche Gebührenordnung für logopädische Leistungen nicht existiert und auch die für Ärzte geltende Gebührenordnung keine Anwendung findet, wird bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung durch die hierfür getroffene Vereinbarung zwischen Logopäden und Patienten bestimmt; mangels einer solchen Vereinbarung ist die übliche Vereinbarung als vereinbart anzusehen. (§ 612 BGB). 

Bei privater Behandlung kann also die Höhe der Vergütung für logopädische Leistungen unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation des Logopäden sowie der Art des Umfangs und der Dauer der Behandlung – individuell vereinbart werden.

Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang ob und in welcher Form der Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und/oder Beihilfestelle oder sonstigen Kostenträgern besitzt. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages bzw. nach den individuellen Verhältnissen (z. B. Familienstand) die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind.

Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen im Wege der Verwaltungsordnung für die die Angemessenheit der Vergütung für logopädische Leistungen Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung zwischen Logopädin und Patienten.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die gültigen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine logopädische Behandlung nicht immer mit den ortsüblichen Sätzen übereinstimmen. 

Bei individuell vereinbarter Vergütungshöhe – aber auch im Fall der Abrechnung nach der üblichen Vergütung – muss der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient damit rechnen, dass er seine Aufwendungen nicht voll erstattet erhält. 

Im Falle des Zahlungsverzuges wird für weitere Zahlungsaufforderungen/Mahnungen eine vom Patienten zu zahlende Bearbeitungsgebühr von € 25,- vereinbart. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist (Verzug im Sinne des BGB § 284) vereinbaren die Parteien, dass der Rechnungsbetrag vom Schuldner mit 5% für das Jahr verzinst wird.

 

Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für die logopädische Therapie erstattet werden, um Ärger zu vermeiden. Einen Kostenvoranschlag bekommen Sie von uns auf Anfrage.

 

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